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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Geltung der Bedingungen
Preise
Angebot
Lieferung und Zahlung
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Rückgaberecht
Gefahrenübergang
Garantie
Eigentumsvorbehalt
Haftung
Datenschutz
Gerichtsstand
Nachstehende 'Allgemeine Geschäftsbedingungen' gelten ausschliesslich für Bestellungen per Internet. Bennett + Sauser AG, Solothurn, ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Lieferbedingungen einschliesslich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen.
Mit der Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
Alle Preise verstehen sich NETTO ab Werk, in Schweizerfranken, exkl. Transportkosten und MWST. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen gehen zu Lasten des Bestellers.
Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden.
Bennett + Sauser AG behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebotes und der vertragsmässigen Erfüllung die Materialpreise, Währungskurse, Zollansätze oder dergleichen ändern.
Unsere Angebote sind unverbindlich. Abweichungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Ist ein Angebot nicht mehr verfügbar, behalten wir uns vor, den Vertrag nicht zu erfüllen. Wir können nicht garantieren, alle Artikel in jeder gewünschten Ausführung anbieten zu können. Entnehmen Sie die lieferbaren Ausführungen den Angaben im Online-Shop.
Der Verkauf an Neukunden erfolgt grundsätzlich nur per Vorkasse (Überweisung auf u/Bankkonto). Der Versand geht auf Rechnung und Gefahr des Bestellers und erfolgt im Normalfall per Post. Wir versenden nur auf ausdrücklichen Wunsch per Einschreiben (Kostenübernahme durch den Käufer). Alle Käufer erhalten zur Bestätigung ihrer Bestellung eine Email-Nachricht. Wenn diese nicht innerhalb eines Tages eintrifft, ist per Email eine Anfrage an Bennett + Sauser AG zu senden.
Für eine Bezahlung gegen Rechnung können Stammkunden sich bei uns registrieren lassen. Die Freischaltung wird nur für Kunden, welche sich bereits mit Benutzername und Passwort angemeldet haben, durchgeführt. Senden Sie uns bitte eine Email-Anfrage mit dem Betreff "Rechnungs-Freischaltung" und Ihrem vollständigen Namen, welchen Sie im Shop eingegeben haben. Nach erfolgter Freischaltung kann bei Bestellungen die Bezahlart "Rechnung" ausgewählt werden.
Der Online-Shop rechnet in CHF. und EUR. Als Basiswährung dient CHF., wobei der Umrechnungskurs im Shop bei Bedarf dem Wechselkurs angepasst werden kann. Die Artikelpreise werden jeweils in der gewählten Währung angezeigt. Je nach Bezahlungsart und Lieferland ist auf die korrekte Währungswahl zu achten. Entsprechende Angaben sind unter der Beschreibung der Bezahlungsarten zu finden.
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Bennett + Sauser AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.
Ware, welche am Lager ist, kommt im Regelfall innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungs- oder Bestellungseingang zum Versand. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Die Benachrichtigung erfolgt per Mail. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch Bennett + Sauser AG auf den Käufer über.
1.Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
2.Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
3.Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.
4.Gewährleistungsansprüche gegen INTRO (Schweiz) AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Bennett + Sauser AG verpflichtet sich, auf Aufforderung des Bestellers hin alle Teile, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach seiner Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile gehen zu Eigentum von Bennett + Sauser AG über.
Die Garantiezeit beträgt 12 Monate, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Sie beginnt nach Abgang der Lieferung ab Werk oder, sofern Bennett + Sauser AG auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter, nicht von Bennett + Sauser AG ausgeführte Bau- und Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die Bennett + Sauser AG nicht zu vertreten hat.
Folgendes Material ist von der Garantie ausgeschlossen:
- Zapfschläuche und Zapfpistolen
- Fluoreszenzlampen
- Filter
- Münzprüfer (bei Münzsäulen)
- Rückzugsseile bei Schlauchhochführungen
- Folgeschäden
Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Bennett + Sauser AG Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen; ferner, wenn der Besteller nicht umgehende geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und Bennett + Sauser AG den Mangel beheben kann.
Die Verletzung von Eichamt- und Werkplomben entbindet Bennett + Sauser AG von jeglicher Garantie- und Haftpflicht.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma Bennett + Sauser AG, Solothurn.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Reparaturarbeiten an Zapfsäulen nur durch entsprechend ausgebildetes Fachpersonal vorgenommen werden dürfen.
Für Folgeschäden aus der nicht korrekten Verwendung der Produkte durch den Besteller wird seitens Bennett + Sauser AG jegliche Haftung abgelehnt.
Soweit in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist oder sich zwingend aus dem Gesetz ergibt, haftet die Bennett + Sauser AG im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personen- und Sachschäden höchstens bis Fr. 500'000.—je Schadenfall. Jede weitergehende und anderweitige Haftung der Bennett + Sauser AG sowie ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden, insbesondere für Vermögensschäden, wie Produktionsausfall und entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen weitergegeben. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Bennett + Sauser AG, Solothurn. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Solothurn, 29. März 2010
